Statuten

Artikel 01

A. Sitz und Zweck des Vereins
a) Der Sportverein Gamsen, nach genannt SVG ist ein Verein von unbeschränkter Dauer, politisch und konfessionell neutral.
b) Der Sitz des Vereins ist Gamsen
c) Der SVG hat den Zweck, die Entwicklung des gesunden Sportes zu fördern, sowie die Kameradschaft zu pflegen, durch Veranstaltungen von Ausflügen und Touren.

Artikel 02

B. Bestand des Vereins
a) Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern, welche nach Artikel 1 zur Teilnahme verpflichtet sind
b) Wer sich in besonderer Weise dem Verein gegenüber verdient gemacht hat, kann durch die Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Artikel 03

B. Bestand des Vereins
a) Aktivmitglied kann werden: Jede in Gamsen ansässige Person, ab erfülltem 16. Altersjahr.
b) Bei auswärtiger Verheiratung bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Auf Wunsch kann sein Ehepartner ebenfalls Mitglied werden.
c) Bei Mitglieder welche mit Ihrem Lebenspartner im Konkubinat leben, kann der Lebenspartner ebenfalls Mitglied werden (GV 2006)
d) Kinder auswärtiger Mitglieder können ab erfülltem 16. Altersjahr Mitglied werden.

Artikel 04

B. Bestand des Vereins
a) Eintrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten.
b) Austritte sind schriftlich an den Präsidenten zu stellen.

Artikel 05

B. Bestand des Vereins
a) Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder dem Verein zu schaden versucht, kann durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.

Artikel 06

B. Bestand des Vereins
a) Der Vorstand, bestehend aus 5 Mitgliedern, sowie der Präsident, wird von der Generalversammlung schriftlich auf 3 Jahre gewählt. Die höchste Stimmenzahl zählt.
b) Die Generalversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren, welche im Turnus alle 3 Jahre zu ersetzen sind.
c) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Wahl anzunehmen, sofern es nicht schon 6 Jahre im Vorstand war.

Artikel 07

C. Aufgaben des Vorstandes
a) Der Präsident (bei seiner Abwesenheit der Vizepräsident) leitet die Versammlung und überwacht sämtliche Vereinsgeschäfte.
b) Der Kassier besorgt das Rechnungswesen, verwaltet das Vereinsmaterial und haftet für die getreue Verwaltung desselben.
c) Der Aktuar erstellt die Protokolle und besorgt die schriftlichen Einladungen zur Generalversammlung, sowie die auswärtigen Mitglieder bei sonstigen Anlässen.

Artikel 08

D. Kasse
a) Eintrittsgebühr Fr. 20.-
b) Jahresbeitrag Fr. 25.- (GV 1999) zahlbar an der Generalversammlung, ansonsten Einzug per Post.
c) Ehrenmitglieder sind von jeglichen Beiträgen enthoben.
d) Über eventuelle Betragserhöhungen entscheidet die Generalversammlung.
e) Vorstandsmitglieder sind während der Dauer im Vorstand vom Beitrag enthoben.
f) Vereinsmitglieder die während zwei Jahren keine Mitgliederbeiträge entrichten, können vom Komitee aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Artikel 09

E. Schlussbestimmungen
Die Ordentliche Generalversammlung ist in der Regel im Januar abzuhalten.

Artikel 10

E. Schlussbestimmungen
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 11

E. Schlussbestimmungen
Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen wenn ¾ der Mitglieder es verlangt oder die Mitgliederzahl unter 4 sinkt.

Artikel 12

E. Schlussbestimmungen
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ¼ der Mitglieder anwesend sind (Vorstand nicht eingeschlossen).

Artikel 13

E. Schlussbestimmungen
Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins, soll das vorhandene Vereinsvermögen unter den Mitgliedern, welche im Jahr der Auflösung noch aktiv sind, verbraucht werden.

Artikel 14

E. Schlussbestimmungen
Statutenrevisionen sind vom Vorstand oder ¾ der Mitglieder zu verlangen. Zusätzliche und Änderungen sind vor die Generalversammlung vorzubringen. Das Mehr entscheidet.

Artikel 15

E. Schlussbestimmungen
Vereinslokal ist das Café Nanzer in Gamsen.

Artikel 16

E. Schlussbestimmungen
Der Eintritt in den Verein schliesst die Anerkennung der Statuten in sich.

Artikel 17

E. Schlussbestimmungen
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.